Montag, 12. Dezember 2016

Pay-TV und die Öffentlich-rechtlichen


Tolle Erfindung, die privaten Sender, von denen einige ja kostenlos zu empfangen sind, als Pay-TV zu bezeichnen. 

Da kann man schön davon ablenken, dass ARD und ZDF und die Dritten etc. per Zwangsabgabe von jedem finanziert werden müssen. Der Hinweis ist zwar nicht neu, wird aber immer noch zu wenig beachtet. Es lohnt sich hinzusehen, was mit dem Zwangsbeitrag, nun Haushaltsabgabe genannt, gemacht wird. 

Ausserdem steht die Entscheidung des Verfassungsgericht aus, das Bundesverwaltungsgericht hielt die Verfassungsmässigkeit für gegeben (erschliesst sich mir nicht, dass ein Verwaltungsgericht darüber entscheidet, ob etwas verfassungsgemäss ist). 

Im übrigen haben wir in Deutschland keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz.

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